Das „Bergsteigen in Sachsen“ ist am 13. März 2024 in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden.
Die Bewerbung wurde vom Sächsischen Bergsteigerbund erarbeitet und eingereicht, unterstützt von der Sektion Dresden und der Akademischen Sektion Dresden. Nachdem der Freistaat Sachsen das „Bergsteigen in Sachsen“ bereits 2023 in die Sächsische Landesliste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen hatte, entschied sich die Kulturministerkonferenz nun auch für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis.
Um das positive Ergebnis zu feiern, fand am 14. März ein Pressetermin vom Sächsischen Staatsministerium für Kultur und Tourismus an der Brandbaude statt. Neben Redebeiträgen von Staatsministerin Barbara Klepsch und Staatsminister Armin Schuster kamen auch Uwe Daniel und Anne Lochschmidt vom SBB sowie Uwe Borrmeister, Leiter des Nationalparks Sächsische Schweiz, zu Wort. Umrahmt wurde das Programm vom Bergsteigerchor „Bergfinken“
Die Zustiege sind die Lebensadern der hoch-alpinen Berghütten. Bei unserer Hochstubaihütte ist dies gefährdet. Der Zustieg aus dem Seekar zur Himmelsleiter muss Erosions-bedingt verlegt werden. Diese Wegebaumaßnahme wird von hauptberuflichen Wegebauern aus dem Ötztal durchgeführt. Zu ihrer Unterstützung werden tatkräftige Sektionsmitglieder gesucht, die im Rahmen von zwei Arbeitseinsätzen an der Verlegung des Weges mitarbeiten wollen. Die Termine und die notwendigen Anforderungen hierfür sind im Tourenprogramm zu finden:
Tour: 135 - Arbeitseinsatz Hochstubaihütte - Wegebau im oberen Seekar
Tour: 136 - Arbeitseinsatz Hochstubaihütte - Wegebau im oberen Seekar
Vom 1. Februar bis zum 15. Juni ist zum Schutz der Natur auch im Jahr 2024 das Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz untersagt. Die Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien zu übernachten („Boofen“), ist 2022 in Kraft getreten und gilt seitdem jährlich zunächst bis einschließlich 2025.
Weitere Informationen sind in der Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung zu finden.
Liebe DAV Sektion Dresden,
wir bitten um eure Unterstützung für eines der traditionsreichen Klettergebiete in Baden-Württemberg: die Badener Wand an den Battertfelsen bei Baden-Baden. Dort wurde 140 Jahren lang geklettert, bis das Regierungspräsidium Karlsruhe im Dezember 2022 das Klettern an dem Massiv komplett verboten hat. Der Grund für die Vollsperrung ist der Schutz des seit 2006 brütenden Wanderfalken. Als Arbeitskreis Klettern UND Naturschutz liegt uns der Schutz heimischer Vogelarten genauso am Herzen, wie der Schutz traditioneller Klettergebiete. Allerdings stellt sich das Regierungspräsidium hiermit ohne tatsachengestützte Begründung gegen ein auf der ganzen Welt erfolgreich praktiziertes Kletterkonzept an Felsen mit Brutvögeln: während der Brut wird gesperrt und sobald diese vorbei ist, darf wieder geklettert werden. Was vielen KletterInnen und DAV Sektionen vielleicht noch nicht ganz klar ist: Die Vollsperrung der Badener Wand bedroht als Präzedenzfall auch andere Kletterfelsen in ganz Deutschland, bei denen gleiche Lenkungskonzept angewandt wird!!!
Im Anschluss an die Veröffentlichung der Allgemeinverfügung wurden im Januar diesen Jahres vom Regierungspräsidium Fakten geschaffen und in einer Hauruck Aktion alle Kletterhaken in dem Massiv abgeflext.
Auf seiner Webseite informiert der DAV über die Problematik der Situation: https://www.alpenverein.de/natur/badener-wand-wird-gesperrt_aid_38901.html
Wie könnt ihr uns nun als DAV Sektion unterstützen? Durch die Veröffentlichung der beiliegenden Informationen in euren Newslettern wird das angestrebte juristische Verfahren gegen das Vorgehen des RP Karlsruhe unterstützt. Mit eurer Hilfe können wir gemeinsam ein ähnliches Vorgehen der Behörden bei Klettergebieten in anderen Regionen Deutschlands abwenden. Die Sektion Köln hat bereits vorgelegt und die aktuelle Situation an der Badener Wand in ihrem aktuellen Newsletter veröffentlicht. https://www.dav-koeln.de/cgi-bin/news.cgi?230504
Die Veröffentlichung im Newsletter hatte für uns die positive Folge, dass ca. 500€ auf das 100% Battert Konto überwiesen wurden, das zur Finanzierung der juristischen Unterstützung des Widerspruchsverfahrens und einer eventuellen Klage eingerichtet worden ist.
Vielleicht ist ja auch eure Sektion selbst bereit, uns finanziell zu unterstützen?
Zögert nicht und verbreitet die Informationen um die Badener Wand in euren Newslettern, auf eurer Homepage und über die sozialen Medien, denn jede Unterstützung - und jeder Euro- zählt!
Im Anhang findet ihr zur Verwendung in eurem Newsletter Logo und QR-Code von 100% Battert (dort ganz unten auch die Möglichkeit per Überweisung oder PayPal zu spenden), ein Foto der Badener Wand (Foto Sabine Bauer) und den Sticker, den uns Erbse für unsere Kampagne entworfen hat.
Vielen Dank!
Mit herzlichen Grüßen
Uta Kollmann
Leiterin Arbeitskreis Klettern und Naturschutz Battert (AKN Battert)