Anmeldung zu Touren, Ausbildungen, Kursen, Veranstaltungen (im Folgenden „Tour“ genannt)

Die Anmeldung erfolgt bei den benannten Verantwortlichen für die jeweilige Tour.

• Auf der Webseite der Sektion (www.dav-dresden.de) wird für jeden Teilnehmer ein Anmeldeformular ausgefüllt und abgeschickt.
• Der Tourenverantwortliche prüft, ob der Angemeldete den Anforderungen für die Tour entspricht.
• Die Anmeldung gilt als akzeptiert, wenn der Tourenverantwortliche dem Teilnehmer das entsprechend bestätigt.

Mit Erreichung der Mindestteilnehmerzahl wird die Teilnahmegebühr fällig. Darüber informiert der Tourenverantwortliche. Die Teilnahmegebühr ist unverzüglich unter Angabe der Tournummer und des Teilnehmers auf das Sektionskonto zu überweisen.

Bankverbindung: Sektion Dresden des DAV e.V.
IBAN: DE33 8505 0300 3120 0007 27
BIC: OSDDDE81XXX


• Mit dem Zahlungseingang ist die Teilnahme für die Sektion verbindlich.
• Nichtmitglieder der Sektion Dresden, außer Mitglieder unsere Partnersektion Böblingen, sowie der Dresdner Sektionen ASD und SBB, zahlen in der Regel einen Aufschlag von 50 % auf die Teilnehmergebühr.
• Für Touren mit begrenzter Teilnehmerzahl kann eine Warteliste gebildet werden.
• Falls die Zahlung nicht fristgerecht bei der Sektion eingeht, kann der Tourenverantwortliche die Teilnahme verweigern und z.B. neue Teilnehmer von der Warteliste in die Tour aufnehmen.
• Weitere Informationen über die Touren, Kurse, Ausbildungen geben die Verantwortlichen.
• Es können Film- und Fotoaufnahmen für Vereinszwecke, wie z.B. Mitteilungsheft oder Homepage, gemacht werden.
• Die Sektion ist kein Reiseveranstalter. Sie sichert die Betreuung durch einen DAV Trainer oder geeigneten Tourenführer ab. Bei Abbruch oder kurzfristiger Stornierung können Stornierungskosten und weitere Kosten für die Teilnehmer anfallen.

Storno:

• Bei Absagen bis 1 Monat vor Tourbeginn wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet.
• Bei Absagen innerhalb eines Monats vor der Tour wird die Teilnahmegebühr grundsätzlich einbehalten. Nur wenn ein Ersatzteilnehmer gefunden wird und dieser die Teilnahmegebühr bezahlt hat, können die Gebühren erstattet werden.
• Bereits verwendete Vorauszahlungen und Kosten für Stornierungen, die durch Dritte geltend gemacht werden (z.B. Hütten-Reservierungen), können in keinem Fall erstattet werden. Nicht verwendete Vorauszahlungen werden zurückgegeben.