Boofen im Nationalpark wieder zeitweise untersagt
Vom 1. Februar bis zum 15. Juni ist zum Schutz der Natur auch im Jahr 2024 das Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz untersagt. Die Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien zu übernachten („Boofen“), ist 2022 in Kraft getreten und gilt seitdem jährlich zunächst bis einschließlich 2025.
Weitere Informationen sind in der Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung zu finden.